Sehr geehrter Herr Orthen-Rahner,
es wurde von der Ärzteschaft eine alltagstaugliche Variante zum Abgleich bzw. Kontrolle der Leistungsberechtigung gefordert. Diese Regelung ist nun am 18.6.2010 erfolgt. Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass Sie sich gegen eine Absicherung Ihrer Leistungsvergütung wehren.
So wird z.B. Ihre Kreditkarte oder EC Karte bei jeder Zahlung auf Gültigkeit überprüft. Was ist dort das Problem? Sie wollen doch sicher auch, dass die Ärzte weiterhin ihre Leistung erstattet bekommen oder? Da die momentane Lösung der KVK-Karte keine manipulations- sichere Lösung ist, sind wir uns doch einig, dass nun etwas sicheres kommen muss. Auch erschreckend, sind Ihre niveaulosen Aussagen z.B.Bundeskasperlamt, Schweinsgalopp usw., aber so kann jeder Leser Ihre Denkstruktur erkennen.
MFG
R.Schneider